Lexikon verfolgter Musiker und Musikerinnen der NS-Zeit
an der Universität Hamburg herausgegeben
seit 2005 von Claudia Maurer Zenck und Peter Petersen
unter Mitarbeit von Sophie Fetthauer
seit Juli 2014 von Claudia Maurer Zenck, Peter Petersen und Sophie Fetthauer
unter Mitarbeit von Nicole Ristow
https://www.lexm.uni-hamburg.de/

LexM
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Vorwort

Lexikon verfolgter Musiker und Musikerinnen der NS-Zeit

Das „Lexikon verfolgter Musiker und Musikerinnen der NS-Zeit“ („LexM“) ist ein the­men­bezogenes, biogra­phisches Musiklexikon. Die in diesem Lexikon verzeich­neten Perso­nen gehörten zu den Betroffenen des NS-Terrors und waren bzw. sind Berufs­musiker. Ihr Leben, das ins Exil führte oder anderen Formen der Repression ausgesetzt war, muss vor dem Vergessen bewahrt, oftmals auch dem Ver­gessen ent­rissen und im musikkulturellen Bewusstsein der Öffent­lich­keit verankert werden.

NS-verfolgte Musiker kommen in den Musikgeschichtsbüchern des 20. Jahrhunderts nur zum geringen Teil vor oder sind nicht als Verfolgte zu erkennen. Dabei wäre es wichtig, zu beschreiben, welchen Verlust es für Deutschland und Österreich bedeutete, dass tausende Musiker fliehen mussten oder in den Konzentrationslagern und Ghettos ums Leben gebracht wurden. In den Asylländern trugen die „Refugees“ oft dazu bei, dass das Musikleben vielfältiger wurde; auch dies wäre darzustellen. Davon abgesehen ist es eine selbstverständliche Pflicht, sich der Menschen zu erinnern, die einst hier lebten und unsere Kultur mit ihrer Musik bereicherten.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) förderte 1974-1984 einen Schwerpunkt „Exilforschung“, an dem auch die Musikwissenschaft beteiligt war. An der Universität Hamburg bildete sich seit 1985 ein Forschungsschwerpunkt „Exilmusik“ heraus. Kontakte zu thematisch ähnlich ausgerichteten Institutionen in Hamburg, Berlin, Essen, Dresden, Leipzig, Stuttgart, München und Wien sowie nach Frankreich, England, USA, Kanada und Israel wurden geknüpft. Das von langer Hand vorbereitete und seit 2005 laufende Projekt eines Online-Lexikons wurde anfangs von der DFG und seither von mehreren Stiftungen sowie der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung in Hamburg finanziert und von der Universität Hamburg unterstützt. Seit 2025 ist es in das von der Akademie der Wissenschaften Hamburg geförderte Langzeitvorhaben „NS-Verfolgung und Musikgeschichte“ integriert (siehe Impressum). Es knüpft an Exil-Handbücher und -Lexika an, die es in anderen Fächern seit Langem gibt. Für die Musik fehlte ein entsprechendes Fachlexikon. Immerhin gibt es seit etwa 40 Jahren wissenschaftliche Publikationen zum Thema Exilmusik, und ebenso lang liegen Untersuchungen zur Musik in der NS-Diktatur, zum Antisemitismus in der Musikgeschichte und zur Musik in den Konzentrationslagern vor.

Damit das Lexikon von möglichst vielen Menschen genutzt werden kann, erscheint es online. Es ist für alle Interessierten frei zugänglich. Aus den Artikeln kann unter Angabe der Quelle zitiert werden, die Übernahme von ganzen Artikeln bedarf der Genehmigung der AutorInnen. Weitere Auskünfte sind über das Projekt „NS-Verfolgung und Musikgeschichte“ am Institut für Historische Musikwissenschaft der Universität Hamburg zu erhalten.

Verfolgung und Exil

Nach allgemeiner Auffassung hängen die Begriffe Exil und Verfolgung zusammen. In Diktaturen ist das Exil eine Konsequenz staatlicher Verfolgung von Minderheiten (oder auch Mehrheiten), denen das Recht auf freie Lebensführung oder gar das Recht auf Leben überhaupt aberkannt wird. In der am 30. Januar 1933 errichteten NS-Diktatur hatte die Verfolgung viele Gesichter; dominant war indessen der wertende, biologisch begründete und vom Wahnbild des „arischen Herrenmenschen“ bestimmte Rassismus.

Art und Ausmaß der Verfolgung waren unterschiedlich und während der einzelnen Phasen des „Dritten Reichs“ wechselhaft. Im „Lexikon verfolgter Musiker und Musikerinnen der NS-Zeit“ werden unter dem zentralen Aspekt der Verfolgung sowohl die Vertreibung ins Ausland als auch andere Formen von Repression und Ausgrenzung berücksichtigt. Ob die Flucht ins Exil gelang oder aber der Fluchtversuch im Konzentrationslager endete, kann kein ausschließendes Kriterium sein. Dazu kommen Fälle von aktivem oder passivem Widerstand, die, wären sie aufgedeckt worden, zu Repression geführt hätten. In das Lexikon werden somit jene Musiker und Musikerinnen aufgenommen, die von NS-Verfolgung in irgendeiner Form betroffen oder bedroht waren, z. B. durch Diffamierung, Einschränkung der Berufsausübung, Enteignung, Vertreibung, Deportation, Haft, Ermordung.

Deutschland und Österreich

Bekanntlich hat Hitler mit den Annexionen vor dem Krieg und im Zuge der Eroberungen während des Kriegs seinen direkten Einfluss auf nahezu ganz Europa ausgedehnt und diesen durch Bündnisse mit anderen faschistischen Regimen sowie mit Japan sogar noch vergrößert. Den Spuren sämtlicher vom NS-Regime verfolgter Musiker und Musikerinnen nachzugehen, ist wünschenswert, aber vorerst nicht zu schaffen. Deshalb konzentriert sich das „LexM“ auf die Kernbereiche Deutschland und Österreich samt ihren Vorgängerstaaten und nimmt solche Personen auf, die hier geboren wurden oder künstlerisch präsent waren. Darüber hinaus werden auch Musiker und Musikerinnen aus anderen Ländern einbezogen, sofern gesicherte Informationen über ihre Verfolgung vorliegen.

Zeitrahmen

NS-staatliche Verfolgung fand zwischen 1933 und 1945 statt; in diesen Zeitrahmen fallen daher die meisten der im „LexM“ versammelten biographischen Tatbestände. Es gibt indessen Musiker und Musikerinnen, die schon vor 1933 weggingen, weil sie die Katastrophe kommen sahen. Auch sind Fälle bekannt, in denen ein Aufenthalt außerhalb des NS-Machtbereichs (z. B. während einer Tournee) 1933 oder später zur Flucht genutzt wurde. Selbst noch nach der Kapitulation Hitler-Deutschlands am 8. Mai 1945 entschlossen sich Überlebende, zu emigrieren, darunter auch Insassen von DP-Camps in der Zeit von 1945 bis in die 1950er Jahre. Desgleichen gingen Überlebende im Zuge der Befreiung bestimmter Regionen in den besetzten Ländern ins Exil, weil für sie ein Leben in Deutschland oder Österreich nicht mehr erträglich war (Nachkriegsexil). Ob ein Betroffener oder eine Betroffene das Leben fern der ursprünglichen Heimat wie ein neues Zuhause oder als ein fortdauerndes Exil empfand, ist eine persönliche Angelegenheit jedes einzelnen. Remigration, die seit 1945 eine mögliche Option war, hing dagegen auch von objektiven Gegebenheiten ab, etwa von der Aufnahme- und Wiedergutmachungsbereitschaft der ehemaligen Heimatländer bzw. -regionen und –institutionen, diese werden deshalb auch im „LexM“ behandelt.

Musikberufe

Unter Musikern und Musikerinnen werden im Rahmen des „LexM“ alle Personen verstanden, die in der Musikkultur samt deren Randbereichen professionell tätig waren. Musikamateure werden nicht aufgenommen, es sei denn, ihre musikalische Tätigkeit hat im Zuge von Verfolgung und Exil dauernd oder zeitweise dazu gedient, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Professionelle musikalische Berufsausübung betrifft vornehmlich die Kernbereiche Komposition, Instrumentalspiel, Gesang, Dirigieren und Musikerziehung. Darüber hinaus werden Musikberufe in den Bereichen Wissenschaft, Presse und Rundfunk, Schriftstellerei, Verlagswesen und Management einbezogen. Auch Sonderbereiche wie das Verfassen von Libretti oder Lyrics, Opernregie und Schauspielmusik, Tanz und Musiktherapie werden berücksichtigt.

Musikgenres

Im Sinne eines weiten Musikkulturbegriffs werden alle Genres, in denen professionelle Berufsausübung möglich und üblich war, einbezogen. Wer Kantor in einer Synagoge oder Heldentenor in einem Opernhaus war, gehört genauso zu den hier ermittelten Personen wie die Operettensoubrette oder der musikalische Humorist, der Arrangeur von Filmmusik oder die Leiterin einer Tanzkapelle.

Lebensalter

Es werden alle Musiker und Musikerinnen in das Lexikon aufgenommen, die während der Zeit des „Dritten Reichs“ verfolgt wurden, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Verfolgung bereits im Ruhestand oder noch Jugendliche bzw. Kinder waren. Dies versteht sich bei Ruheständlern von selbst; bei sehr jungen Menschen, die erst nach dem Krieg eine Musikausbildung erhielten, kann angenommen werden, dass die während der Kindheit erlittene Verfolgung (etwa bei psychischer Traumatisierung) nicht ohne Einfluss auf die spätere Berufsausübung gewesen ist. Das Lebensalter während der Verfolgung soll deshalb prinzipiell kein ausschließendes Kriterium sein.

Bekanntheit

In herkömmlichen (Print-)Lexika war es unumgänglich, mit dem Kriterium der Prominenz bzw. der öffentlichen Ranghöhe eine Eingrenzung des Personenkreises vorzunehmen (siehe z. B. das „Biographische Handbuch der deutschsprachigen Emigration 1933-1945“ von 1983). Ein Online-Lexikon, wie es das „LexM“ ist, unterliegt in dieser Hinsicht keiner Beschränkung. Dies bringt verschiedene Vorteile mit sich.

Zum einen ist die Einbeziehung von unbekannteren Musikern und Musikerinnen möglich und für musiksoziologische Fragen von Belang, weil die Struktur von Einrichtungen wie z. B. Orchestern, Chören oder Opernhäusern weniger von den ‚Stars’ als von den Einzelmitgliedern in ihrer Gesamtheit bestimmt wird. Zum anderen zeigt sich gerade an den nicht prominenten Personen das ganze Ausmaß des NS-Terrors, der wegen der Missachtung kultureller und anderer Merkmale von Millionen Betroffener zu Recht als Zivilisationsbruch historischen Ausmaßes betrachtet wird.

Datenbestände

Die Datenbestände zu den einzelnen Biographien im „LexM“ sind sehr unterschiedlich nach Inhalt und Umfang. Es liegt in der Natur der Sache, dass international bekannte und angesehene Persönlichkeiten besser dokumentiert sind als einfache Musiker und Musikerinnen; insofern greift das Prominenzkriterium indirekt doch. Andererseits liegen gelegentlich sehr detaillierte Informationen zu einzelnen nicht prominenten Verfolgten vor, die von allgemeinem Interesse sein können. Deswegen ist die Menge der verfügbaren Daten kein Kriterium bei der Auswahl der Personen für das „LexM“. Allerdings müssen folgende Mindestdaten vorliegen: Name, Geburt, Beruf und Verfolgungstatbestand. Die Herausgeber gehen davon aus, dass innerhalb dieses weiten Kriterienhorizonts mit mehr als 10.000 verfolgten Musikern und Musikerinnen der NS-Zeit zu rechnen ist.

Quellen

Biographische Forschung erfordert notwendigerweise die Arbeit mit Primärquellen. Die Personenrecherchen bauen daher auf vielfältigen, individuell durchgeführten Archivarbeiten auf. Insbesondere das in Deutschland und Österreich sehr dichte Netz aus Stadt- und Landesarchiven, die Entschädigungsämter der alten Bundesländer, Gedenkstätten, Archive diverser staatlicher und privater Institutionen (z. B. Musikhochschulen, Konservatorien) oder jüdischer Einrichtungen (Gemeinden, Friedhöfe, Museen) erweisen sich dabei als hilfreich. Wenn möglich wird darüber hinaus versucht, Kontakt zu Nachfahren, Freunden oder Kollegen der Musiker und Musikerinnen aufzunehmen, denn diese könnten noch Dokumente in Privatbesitz haben. Im Übrigen werden in die Personenrecherche neben primären Quellen auch Sekundärquellen wie Handbücher, Lexika und Forschungsliteratur einbezogen.

Neben den individuellen Recherchen werden im „LexM“ zusätzlich übergreifend personenbezogene Quellenbestände im Hinblick auf vorliegende Namen NS-verfolgter Musiker und Musikerinnen ausgewertet. Dazu zählen u. a. die Personenakten von Institutionen und Organisationen (z. B. Reichsmusikkammer, Auswärtiges Amt, Österreichische Bundestheaterverwaltung, Wiener Staatsoper, Hilfsorganisationen, Entschädigungsämter, Opferverbände) sowie andere personenbezogene Quellenbestände (z. B. Nachlässe, Erinnerungen, Interviews, Gedenkbücher der Konzentrationslager und Ghettos sowie genealogische Projekte). Nach und nach führen diese Quellenbestände zu Einträgen in der Bibliographie des „LexM“. In der Regel ist damit auch die Erstellung von Kurzeinträgen zu Personen verbunden, die vorerst nur Informationen zu Namen, Lebensdaten und Berufen sowie Belege für die Verfolgung umfassen.

Da es in einem biographischen Lexikon um Fakten geht, rangieren „harte“ Quellen wie Dokumente aus zeitnahen Zusammenhängen (z. B. Personalakten von Behörden des NS-Staats, Ausbildungsstätten und Hilfsorganisationen) in der Regel vor „weichen“ Quellen wie etwa Memoiren und Oral History-Interviews.

Orts- und Länderbezeichnungen

Grundsätzlich stellen alle Angaben zu Ländern, Städten, Lagern usw. reine Lokalisierungen dar. Sie sagen nichts über den jeweiligen politischen oder völkerrechtlichen Status des betreffenden Orts aus. „KZ Auschwitz, Polen“ besagt also, dass ein von Deutschen errichtetes Vernichtungslager sich auf polnischem Boden befand.

Länder werden auf der Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden internationalen Grenzen angegeben. Städtenamen erscheinen mit in Klammern nachgestellter Spezifizierung (z. B. Königsberg (Ostpreußen)), Lager und sonstige Inhaftierungsorte laufen unter einem einheitlichen Kurztitel (z. B. KZ Bergen-Belsen).

Work in progress

Das „LexM“ versteht sich als „work in progress“. Weil es ein Online-Lexikon ist, wurde und wird es im Internet benutzt, während seine Inhalte erweitert und aktualisiert werden. Mehrfach haben Leser und Leserinnen des Lexikons auf weitere Fälle von verfolgten Musikern und Musikerinnen der NS-Zeit oder auf Details in den Biographien aufmerksam gemacht.

Benutzungshinweise

Namen im Register ohne Lebensdaten kennzeichnen Kurzeinträge. Namen im Register mit Lebensdaten weisen auf längere Artikel hin. Zu Anfang jedes Personenartikels steht eine Lebensbeschreibung, bei der die Verfolgungs- und Exilumstände hervorgehoben sind. Detailliert aufgeschlüsselte Personendaten (Lebensdaten, familiärer Hintergrund, Staatsbürgerschaft, Religionszugehörigkeit, Titel und Auszeichnungen, Bildungswege und Berufe, Verfolgungsgründe, Exilwege usw.) sowie Werk- und Quellenverzeichnisse ergänzen die Lebensläufe. Auch sind im Einzelfall Fotos, Noten und Musikbeispiele abrufbar.

Das „LexM“ ermöglicht sowohl die Freitextsuche als auch die Orientierung an Schlagworten. Letztere geben Aufschlüsse über die Verteilung der Geschlechter, Altersgruppen, Berufe und Tätigkeiten, Verfolgungsgründe, Exilländer und Inhaftierungsorte.

Den Personenartikeln ist eine Bibliographie zur Seite gestellt, die Angaben zu Literatur und Quellen enthält. Sie dient einerseits innerhalb der Personenartikel als Nachweisapparat, ist andererseits aber auch durch Suchfunktionen für eigene Recherchen der Nutzer zu gebrauchen.

Hamburg im Februar 2025

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