Events by Christian Martin

Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Revolution der Neuzeit gehen einschlägige Ansätze der ... more Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Revolution der Neuzeit gehen einschlägige Ansätze der klassischen deutschen Philosophie im Anschluss an Kant davon aus, dass sich Natur nicht in dem erschöpft, was sich naturwissenschaftlich von ihr erkennen lässt. Angesichts der Vielfalt menschlicher Naturverhältnisse, deren Unterschiede und Beziehungen philosophisch zu reflektieren sind, besteht Bedarf an einer Naturphilosophie, die naturwissenschaftliche Erkenntnisansprüche zugleich legitimiert und kritisch beschränkt. Insofern Natur ein Reflexionsbegriff ist, der nur als Glied von Begriffspaaren wie Natur/Wissenschaft, Natur/Technik, Natur/Kunst oder Natur/Gesellschaft Sinn ergibt, verhalten sich Menschen zur Natur nicht einfach als einem von ihm unabhängigen Spielraum der Dinge und Ereignisse, sondern menschliche Naturverhältnisse sind wesentlich zugleich Verhältnisse der Menschen zu sich selbst.
Dass der technisch-ökonomische Fortschritt die irdischen Lebensgrundlagen bedroht, ist seit Mitte... more Dass der technisch-ökonomische Fortschritt die irdischen Lebensgrundlagen bedroht, ist seit Mitte des letzten Jahrhunderts bekannt. In den letzten Jahrzehnten ist zudem deutlich geworden, dass sich eine nachhaltige Umstellung unseres Naturverhältnisses naturwissenschaftlich und instrumentell allein nicht hinreichend motivieren lässt.
Drafts by Christian Martin

»Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.« 1 Das Unbe... more »Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.« 1 Das Unbehagen, das sich angesichts Kants allzu oft zitierter Formel einstellen mag, könnte weniger mit der Überholtheit ihres Sinns als damit zu tun haben, dass mit dieser Formel unmittelbar kein klarer Sinn mehr verbunden ist. Der Eindruck der Abgedroschenheit verschwindet, sobald wir fragen, welcher vermeintlich allzu bekannte Sinn ihr eigentlich zuzuordnen ist. Nach dem präzisen, möglicherweise ein Stück weit verschütteten Sinn von Kants Aufklärungsformel zu fragen, heißt nicht zu unterstellen, Aufklärung als geschichtliche Bewegung sei ein Unternehmen gewesen, das ursprünglich einen eindeutigen Sinn hatte, der nach und nach diffus geworden ist. Einige der klassischen deutschsprachigen Texte zur Bestimmung des Aufklärungsbegriffs aus den 1780er Jahren 2 gehen nämlich selbst von dem Sachverhalt aus, dass es zwar schon eine entsprechend bezeichnete Bewegung gab, die eines klar gefassten Sinns jedoch noch entbehrte. So beginnt etwa Moses Mendelssohn seinen Aufklärungsaufsatz mit der Feststellung, Worte wie »Aufklärung«, »Bildung« und »Kultur« seien noch »neue Ankömmlinge« in der deutschen Sprache, 3 und zielt mit seinem Beitrag ausdrücklich nicht nur darauf, ihren schon vorhandenen Sinn zu klären, sondern diesen Wörtern allererst einen präzisen Sinn zu geben. 4 Reinhold seinerseits hat im selben Jahr wie Mendelssohn und Kant in einem Aufsatz »Gedanken über Aufklärung« darauf aufmerksam gemacht, dass die »wirklich sehr große Verschiedenheit der heutigen Begriffe von Aufklärung« nicht etwa der Ausdruck eines bedauerlichen Mangels an Klarheit sei, sondern innerlich mit der Sache der Aufklärung zusammenhängt. 5 So sehr sich die in jener Zeit vertretenen Konzeptionen der Aufklärung inhaltlich unterscheiden mögen, kommen sie doch zumindest darin überein, den Ausdruck »Aufklärung« für wesentlich mehrdeutig zu halten, weswegen ein Streit um die Tragfähigkeit der ihm zugeordneten

und Mathematik sind scheinbar zwei wissenschaftliche Disziplinen benannt, zu denen sich Hegels ph... more und Mathematik sind scheinbar zwei wissenschaftliche Disziplinen benannt, zu denen sich Hegels philosophischer Ansatz in ein Verhältnis setzen lässt. Näher besehen ist die moderne formale Logik, wie sie nach Frege zumeist verstanden wird, jedoch methodisch ein Teilbereich der Mathematik. Auch wenn diese somit treffender als mathematische Logik zu bezeichnende Disziplin in manchen philosophischen Strömungen als unverzichtbares Instrument des Philosophierens gilt, bleibt häufig unklar, was sie zu der spezifischen Aufgabe beitragen kann, die für das tradierte philosophische Verständnis von Logik zentral ist, eine Selbsterkenntnis des Denkens hinsichtlich seiner eigenen Gesetze zu leisten. Diese Einleitung orientiert über das Problemfeld, das die Frage nach dem systematischen Verhältnis zwischen Hegels Logik, formaler Logik und Mathematik eröffnet. Dabei wird Hegels Verständnis von Logik zunächst grob zwischen Kants Logikkonzeption und einer zeitgenössischen Auffassung mathematischer Logik verortet. Anschließend wird nach dem Verhältnis von Hegels Logik der Quantität zu zwei tradierten mathematischen Disziplinen, Arithmetik und Geometrie, gefragt, um abschließend die Frage aufzuwerfen, welches Licht Hegels Logik des Maßes auf das Problem der Anwendbarkeit der Mathematik auf reale Phänomene wirft. Nach Frege wird die formale Logik zumeist als Disziplin aufgefasst, die sich mit "abstrakten Gegenständen", also solchen Gegenständen befasst, die sinnlicher Anschauung unzugänglich bleiben müssen. Näher soll es die Logik mit abstrakten Gegenständen zu tun haben, denen die Eigenschaft zukommt, wahr oder falsch zu sein. Nennen wir sie Propositionen. Die der Logik eigentümlichen Propositionen sind solche, die allein aufgrund ihrer Form wahr sind. Obwohl die Auffassungen darüber, worin die Formalität der Logik besteht, variieren, kommen sie tendenziell darin überein, dass logisch wahre Sätze nicht von besonderen Gegenständen handeln, sondern entweder darum wahr sind, weil sie auf alle Gegenstände zutreffen, oder, insofern sie überhaupt keinen Gegenstands-und Weltbezug aufweisen 1. Methodisch ist die formale Logik seit Frege eine mathematische Disziplin. Dies hat einen zentralen Grund darin, dass sie die Bestandteile von Propositionen mittels des aus der Mathematik entlehnten Begriffs der Funktion modelliert, indem sie begriffliche Bestandteile von Propositionen als Funktionen, Bestandteile, die sich auf Gegenstände beziehen, als Argumente von Funktionen, und Wahrheit und Falschheit als Funktionswerte auffasst 2. Unter einer Funktion ist dabei eine Zuordnung zwischen für sich feststehenden Elementen zweier Bereiche von der Art zu verstehen, dass den Elementen, die den Ausgangspunkt der Zuordnung bilden, jeweils genau ein Element, das den Zielpunkt der Zuordnung bildet, entspricht, nämlich entweder das Wahre oder das Falsche. Logische Konstanten wie die Konjunktion oder der Allquantor werden dabei ebenfalls als Wahrheitsfunktionen aufgefasst. Die formallogische Darstellung von Propositionen ist somit, wie Frege festhält, der "arithmetischen Formelsprache nachgebildet" 3. Diese methodische Orientierung an der Mathematik erlaubt es dabei, Propositionen zu formalisieren und ihre logischen Verhältnisse in einem Kalkül zu untersuchen. Formalisierung besteht dabei grob gesagt darin, Propositionen und ihre logisch für relevant erachteten Bestandteile auf eine reglementierte Weise derart durch Verwendung von Zeichen darzustellen, deren Sinn definitorisch fixiert wird, dass anhand der
Following Hegel, it is argued that rational life or spirit cannot occur in any arbitrary region o... more Following Hegel, it is argued that rational life or spirit cannot occur in any arbitrary region of the universe but is tied to an Earth in the sense of a planet which is surrounded by an atmosphere and populated by vegetative life. The article thus seeks to point to a necessary connection between rational and vegetative life, and it seeks to exhibit Earth as a topic for philosophy rather than for Science only. In this context the expression „Earth“ is not to be understood as the name of the particular planet we find ourselves on, but as designating the concept of a certain kind of planet of which we as a matter of fact only know one instance. By tracing conceptual connections between Life, Spirit and Earth, the latter is revealed as a topic on the same level of generality as the first two and thus as respectable as these, while in fact being rather neglected, philosophically.
Ziel dieser Einleitung ist es, zunächst den Begriff der Natur zu klären, indem verschiedene, mite... more Ziel dieser Einleitung ist es, zunächst den Begriff der Natur zu klären, indem verschiedene, miteinander verwobene Sinne von "Natur" unterschieden werden. Anschließend wird gezeigt, dass Natur nie einfach einen gewissen Bereich von Dingen meint, die wesentlich ohne unser Zutun da sind, sondern jeweils zugleich eine gewisse menschliche Einstellung zu diesem Bereich. Vor diesem Hintergrund wird die ästhetische Einstellung zur Natur, die Gegenstand der Naturästhetik ist, näher charakterisiert, um mit einer Verortung dieser Einstellung im Gefüge menschlicher Haltungen zur Natur und Überlegungen zur möglichen, integrierenden Rolle der ästhetischen Einstellung zu schließen.

Kants erster Kritik ist die Selbsterkenntnis der menschlichen Vernunft hinsichtlich der Reichweit... more Kants erster Kritik ist die Selbsterkenntnis der menschlichen Vernunft hinsichtlich der Reichweite ihrer Erkenntnisansprüche (vgl. KrV AXI-XII, A735/B764). Vorausgesetzt ist dabei einerseits ihre Endlichkeit, andererseits die Unterscheidung zwischen theoretischer und praktischer Vernunft (vgl. KrV B XXV). Während die theoretische Vernunft das Vermögen zur Erkenntnis dessen, was ist, darstellt, besteht die praktische Vernunft, die Gegenstand der zweiten Kritik ist, im handlungswirksamen Vermögen zur Einsicht in das, was zu tun ist. Endlich ist die menschliche Vernunft einerseits, insofern wir nicht immer schon alles wissen, sondern Fragen stellen sowie Irrtum und Schein aufsitzen (vgl. KrV A VII), andererseits, insofern unser Tun hinter der Einsicht in das, was tun ist, zurückbleiben kann. Die in der Kritik der reinen Vernunft unternommene Selbstprüfung der theoretischen Vernunft verfährt erfahrungsunabhängig, insofern dabei nicht von irgendwelchen Tatsachen ausgegangen wird (vgl. AA 4:274) und die Selbsterkenntnis der Vernunft nicht als Selbstbeobachtung angelegt ist. Bei der Vernunft handelt es sich Kant zufolge vielmehr um ein selbstbewusstes Vermögen, dessen Ausübung ein Selbstverständnis mit sich bringt, das aufgrund der menschlichen Endlichkeit jedoch zunächst verworren ist. Anliegen der ersten Kritik ist somit die methodisch betriebene Klärung, Entfaltung und Rechtfertigung des zum theoretischen Vernunftgebrauch gehörenden Selbstverständnisses. Sie ist daher als Untersuchung des Erkenntnisvermögens angelegt (vgl. KrV B1). Mit Blick auf ihre theoretische Ausübung ergibt sich aus der spezifischen Endlichkeit der menschlichen Vernunft, dass das Erkenntnisvermögen eine sinnliche Seite aufweisen muss: Insofern wir endliche Erkennende sind, sind wir zur Einsicht in das, was ist, nicht unabhängig von einer Art von Empfänglichkeit für das, was sich zeigt, imstande (vgl. KrV A19/B33). Andererseits kann Sinnlichkeit allein aber nicht zur Erkenntnis hinreichen -und zwar deshalb, weil sich weder die Unterscheidung zwischen dem vorstellenden Subjekt und dem vorgestellten Gegenstand noch die Einheit des Bewusstseins in der Vielfalt seiner Vorstellungen demjenigen verdanken können, was unsere Sinne rührt, sondern allein unserer Selbstbestimmung als Erkennende. Aus der Endlichkeit unserer Vernunft ergibt sich somit, dass das menschliche Erkenntnisvermögen zwei "Stämme" aufweist (vgl. KrV A15/B29, A835/B863) -nämlich die Sinnlichkeit als rezeptives und den Verstand als spontanes Teilvermögen. Insofern das Erkenntnisvermögen sich von Haus aus auf sich bezieht und Erkenntnis es somit immer schon zugleich mit Gegenständen und mit sich selbst zu tun hat, bilden Sinnlichkeit und Verstand keine zunächst eigenständigen Vermögen, die bloß in einem zweiten Schritt zusammenwirken, sondern unselbständige Aspekte des einen Vermögens zur Erkenntnis. Dies bringt Kant gerade dadurch zum Ausdruck, dass er von zwei ,Stämmen der Erkenntnis' spricht, die eine gemeinsame ,Wurzel' haben. Im Zuge der philosophischen Selbstaufschlüsselung des Erkenntnisvermögens bleibt jedoch nichts übrig, als diese unselbständige Teilvermögen zunächst begrifflich voneinander zu unterscheiden, um anschließend ihr ursprüngliches Ineinandergreifen klar und deutlich in den Blick bringen zu können. Die im ersten Schritt erforderliche ,Isolation' der Stämme (vgl. KrV A22/B36, A62/B87) kann dabei jedoch zu dem Missverständnis Anlass geben, Kant betrachte Sinnlichkeit und Verstand als zwei eigenständige Vermögen, deren Zusammenspiel unter dieser Voraussetzung rätselhaft bleiben muss. Kant macht jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam, dass er Sinnlichkeit und Verstand in der transzendentalen Ästhetik und der metaphysischen Deduktion zunächst künstlich ,isoliert', um in der transzendentalen Deduktion ihren ursprünglichen Zusammenhang herauszuarbeiten und so den in einem methodischen Erfordernis der Vernunftkritik gründenden Anschein, es handele sich um eigenständige Vermögen, rückwirkend zu korrigieren (vgl. KrV B161). Daran anschließend bringt die Dialektik den inneren Zusammenhang von Sinnlichkeit und Vernunft in den Blick, indem sie aufweist, dass die von aller Rückbindung an Sinnlichkeit gelöste theoretische Vernunft nicht zu metaphysischer Gegenstandserkenntnis, sondern nur zum Schein einer solchen im Stande ist. Methodisch grundlegend für die reflexive Selbstaufschlüsselung der Vernunft mit Blick auf die erfahrungsunabhängigen Bedingungen von Erkenntnis ist die Unterscheidung zwischen ,Materie' und ,Form' im Sinne des Bestimmbaren und des Bestimmenden, d. h. einheitsgebenden (vgl. KrV A226/B322). Dies sind Titel für solches, was sich reflektierend, d. h. in Gedanken hin-und hergehend, an einem -und zwar insbesondere an unserem Erkenntnisvermögen -unterscheiden lässt, ohne dass es sich dabei um eigenständige Teile desselben handelte. Dabei hat die Form, als einheitsgebende, ihren Ursprung im Erkenntnisvermögen, die Materie dagegen außer diesem. Insofern beides von Haus aus zusammengehört, bringt es die für Kants Analyse leitende Unterscheidung zwischen der Materie der Erkenntnis einerseits und den Formen der Sinnlichkeit und des Denkens andererseits nicht, wie häufig angenommen, mit sich, dass beide einander derart äußerlich bleiben, dass jene Formen uns in irgendeiner Hinsicht von der Erkenntnis dessen abschneiden, was es zu erkennen gilt. Kant beginnt seine Formanalyse des menschlichen Erkenntnisvermögens in der transzendentalen Ästhetik mit einer isolierenden Betrachtung der Sinnlichkeit. Dabei unterscheidet er Anschauungen als Vorstellungen, die sinnlich gegebene Materie beinhalten und sich insofern unmittelbar auf ihren Gegenstand beziehen, als sie diesen gleichsam in leibhaftiger Gegenwart präsentieren, von Begriffen als Vorstellungen, die sich einer Verstandesleistung verdanken und sich nur mittelbar auf Gegenstände beziehen, insofern sich hinsichtlich eines Begriffs sinnvoll fragen lässt, ob und was unter ihn fällt, während eine Anschauung ihren Gegenstand identifiziert (vgl. KrV A19/B33). Dass Kant einer Anschauung nicht nur eine sinnlich gegebene Materie (‚Empfindung'), sondern auch eine Form zuerkennt (vgl. KrV A20/B34), hat damit zu tun, dass es sich bei Anschauungen nicht um blinde sensorische Zustände handelt, sondern um bewusste Vorstellungen, denen der Unterschied zwischen Vorstellung und Vorgestelltem eingeschrieben ist. Entsprechend macht Kant deutlich, dass wir in Anschauungen vermittelst des "äußeren Sinns" Gegenstände "als außer uns" vorstellen (KrV A22/B37). Zwar zeigt sich im weiteren Verlauf der Kritik, dass zur Einheit einer Anschauung als bewusster Vorstellung noch andere formgebende Beiträge erforderlich sind als derjenige, den Kant in der Ästhetik als ,Form der Sinnlichkeit' abhandelt. Entscheidend ist jedoch, dass die menschliche Sinnlichkeit nur darum zur Bildung bewusster Vorstellungen von Gegenständen beitragen kann, weil sie selbst keine reine Empfänglichkeit ist, sondern dank ihrer Form das Objektivieren von Empfindungen, d. h. ihren bewussten Bezug auf Gegenstände ermöglicht. Kant unterscheidet nun innerhalb unserer Form der Sinnlichkeit zwischen Raum und Zeit -der Form des äußeren und der des inneren Sinns. Diese Unterscheidung bildet dabei kein psychologisches Faktum, sondern lässt sich in gewisser Hinsicht als notwendige Bedingung der Erkenntnis endlicher Denkender erweisen. Die zu Erkenntnis gehörige Unterscheidung zwischen Vorstellung und Vorgestelltem setzt nämlich die Möglichkeit voraus, das sinnlich Zugehende zu objektivieren, d. h. als Beschaffenheit von Gegenständen und diese somit "als außer uns" aufzufassen (KrV A22/B37). Dazu muss die Sinnlichkeit selbst einen Ordnungsrahmen bereitstellen, in dem eine mögliche Vielheit dessen, was objektivierend aufgefasst wird, verortet werden kann. Diesen Rahmen identifiziert Kant mit dem Raum als koexistenter Mannigfaltigkeit. Konkret ermöglicht der Raum die Unterscheidung zwischen Vorstellungen und Vorgestelltem, insofern das räumlich Vorgestellte jeweils von einem gewissen leiblichen Standpunkt aus vorgestellt wird (vgl. KrV A23/B38). Während der Raum es somit ermöglicht, sinnlich vermittelte Vorstellungen von den in ihnen vorgestellten, räumlich verorteten Gegenständen zu unterscheiden, ist zur Unterscheidung des vorstellenden Subjekts von seinen Vorstellungen ein weiterer formgebender Beitrag seitens der Sinnlichkeit erforderlich -die Zeit. Zwar weist Kant ausdrücklich darauf hin, dass die Zeit die "Form des Anschauens unserer selbst und unseres inneren Zustandes" (A33/B49, vgl. A22/B37) sei, wobei er auf "Vorstellungen" als derartige Zustände verweist (vgl. A33/B49-50). Er liefert aber keine ausdrückliche Begründung, warum es sich bei der Form der Sinnlichkeit, die für uns Bedingung der Unterscheidung zwischen uns und unseren Vorstellungen ist, um die Zeit als sukzessive Mannigfaltigkeit handeln muss. Ein Ansatz zu einer Begründung bestünde darin, dass unter den Vorstellungen, die sich ein endlicher Erkennender zuschreiben können muss, solche sein können, die einander widersprechen, weswegen es sich bei dem Rahmen, in dem sie unterscheidend verortet werden, nicht um ein Mannigfaltiges handeln kann, das wie der Raum ein gleichberechtigtes Nebeneinander zulässt, sondern nur um einen Rahmen, in dem eine ausschließende Abfolge (ein Verdrängungsverhältnis) vorstellig werden kann. Im Anschluss an die allgemeine Unterscheidung von Raum und Zeit als Formen der Sinnlichkeit wendet sich Kant eigens unseren Begriffen von Raum und Zeit zu, die er einer "metaphysischen Erörterung" unterwirft. Darunter versteht er eine Begriffszergliederung, die "dasjenige enthält, was den Begriff, als a priori gegeben, darstellt" (KrV B38). Die Aufgabe einer entsprechenden Zergliederung besteht somit darin, die Begriffe von Raum und Zeit dadurch als erfahrungsunabhängig zu erweisen, dass ihre Quelle in unseren geistigen Anlagen aufgesucht wird. Dabei verfährt die entsprechende Erörterung, die sich ja...
As is well-known, Frege distinguished the thought qua logical content from the assertoric force a... more As is well-known, Frege distinguished the thought qua logical content from the assertoric force attached to it when claimed to be true. The gist of this distinction has been captured by what has come to be known as the "Frege-Geach point" according to which one and the same proposition can occur both asserted and unasserted. While the force-content distinction as drawn in the Fregean tradition allows to account for both sameness and difference between, for instance, the assertion that p, the assertion that not p, and the question whether p, it has often been suspected that it leaves the relation between force and thought unintelligible. 1 Recently, several authors, drawing partly on inspiration from Wittgenstein, have rejected the forcecontent distinction and the Frege-Geach point.
[erscheint in: C. Erhard, J. Noller und D. Meißner: Wozu Metaphysik? Freiburg: Alber]
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