Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Heidelberg Journal of International Law
Current regulatory efforts in the European Union (EU) (the proposal for a Corporate Sustainabilit... more Current regulatory efforts in the European Union (EU) (the proposal for a Corporate Sustainability Due Diligence Directive) and in the United Nations (UN) (the draft for a Legally Binding Instrument to Regulate, in International Human Rights Law, the Activities of Transnational Corporations and other Business Enterprises) seek to bring States to activate and operationalise their domestic public law, private law, and criminal law for preventing and 416 Peters/Gless/Thomale/Weller ZaöRV 83 (2023)
"Ein Gespenst geht um in Europa", warnte Bernd Schünemann im Jahr 2002 die deutsche Strafrechtswi... more "Ein Gespenst geht um in Europa", warnte Bernd Schünemann im Jahr 2002 die deutsche Strafrechtswissenschaft und meinte die "Brüsseler ,Strafrechtspflege'", 1 die er auf das nationale Strafrecht zukommen sah. Tatsächlich haben EU-Initiativen wie der Europäische Haftbefehl oder die Fahndung über das Schengener Informationssystem (SIS) die Praxis der Strafverfolgung schnell verändert -jedoch zunächst in grenzüberschreitenden Fällen. 2 Bis der EU-Gesetzgeber im Kern der deutschen Strafprozessordnung auf der Arbeitsebene wahrnehmbare Veränderungen bewirkt hat, verging ein weiteres Jahrzehnt, und es geschah überraschenderweise nicht klar und einseitig als Abbau rechtsstaatlicher Grundsätze zum Nachteil von Beschuldigten. 3 Anstoß für eine Reform im Kerngebiet gab vielmehr eine Initiative, mit welcher der EU-Gesetzgeber die Beschuldigtenstellung europaweit festigen will: Die EU-Richtlinie 2012/13 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren 4 (im Folgenden: EU-Richtlinie 2012/13) veranlasste den deutschen Gesetzgeber die Informations-und Belehrungsrechte und das Recht auf Übersetzung 5 auszubauen. Das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren ergänzte unter anderem § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO: 6 Heute wird die beschuldigte Person in Deutschland nicht nur darauf hingewiesen, dass es ihr nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äussern oder nicht zur Sache auszusagen,
This chapter explores whether exclusionary rules serve as efficient tools to streamline criminal ... more This chapter explores whether exclusionary rules serve as efficient tools to streamline criminal procedure in a way that safeguards the rights of an accused or whether they exist merely as law on the books with limited actual utility. Relevant benchmarks for the evaluation of exclusionary rules are discussed, in addition to their structure. The question of which characteristics of exclusionary rules optimize the protection of procedural rights is analyzed along with other options to prevent violations. Possible alternatives to exclusionary rules are suggested to help answer the question: Is it time for a change? 1 Exclusionary Rules-Efficient Tools or Illusory Giants (紙老虎)? Exclusionary rules have long been a topic of interest for legal scholars and the subject of comprehensive study in law journals and textbooks. 1 The concept originated in common law and was later adopted by civil law and so-called mixed systems and, most recently, in China. 2 In the Western world, exclusionary rules are featured in flashy criminal cases, detective novels, and movies.
Legal Certainty is considered a prerequisite for a fair criminal justice system in all European l... more Legal Certainty is considered a prerequisite for a fair criminal justice system in all European legal orders. The principle of mutual recognition puts this principle at a risk, for instance, by abolishing the dual criminality requirement. The paper analyses different remedies for this problem, and argues for a solution in substantive law: A new test for mens rea, which rests on the establishment of a reasonable duty to learn and be aware of foreign laws. Thus, the risk of ignorance of foreign laws no longer rests with the individual alone.
Die eigenen vier Wände markieren traditionell den pri• vaten Raum, in dem Menschen unbehelligt vo... more Die eigenen vier Wände markieren traditionell den pri• vaten Raum, in dem Menschen unbehelligt von der Wahrnehmung durch Aussenstehende eine höchstper sönliche Sphäre geniessen, die sie nach eigenen Vor stellungen gestalten. Diese Prämisse hat unser Denken über öffentliche und private Sphären über lange Zeit geprägt. Modeme Informationstechnologie bzw. der Einzug digitaler Assistenten in die private Lebensumge bung scheint die Idee einer unantastbaren Privatsphäre jedoch unaufhaltsam aufzulösen. 2 Das könnte auch bisher akzeptierte Grenzen strafrechtlicher Ermittlun gen verändern. A. Einleitung Zwar schützten die eigenen vier Wänd noch nie per se vor srrafred1clichen Ermittlungen: Wo hnungen dürfen unter be stimmten Vo raussetzungen durchsucht und in bestimmten Situationen abgehört werden. Aber vor einem staatlichen Er minfong eingriff steht ein melu oder weniger komplex.es Ve rfahren proz dcre, da vor unangebra hcen Übergriffe11 schüt'Le n . ollre, und Beweisverbote ichcrn den rrafcrmicr lungen grundsätzlich entzogene Bereiche. Stellen Personen diesen Schutz in gewissem Umfang zur Disposition, wenn sie in ihren Privathaushalt einen »elektronischen Butler« in tegrieren? Digitale Sprachassistenten -wie bspw. »Alexa«, der Assistent von Amazon, oder »harne« von google oder »Cortana« von Microsoft -ind eigentlich rcchr imple ysceme, die mit Mikrofon, Lau prcchcr und ompurer hip, immer mit dem Inrcrne1 verbunden, darauf programmiert •ind -akci vicn durd1 bestimmte odc-Worce -einfache Befehle auzuführen. Damit ein digitaler Assistent auf Befehl Musik ab spielen, Licht dimmen, Witze erzählen oder Bestellungen abwickeln kann, braucht er ein Mikrofon, das immer »zu hört«. Er »srrcamr« ständig das gesprochene Wo rc und i r schon deshalb von lnreresse fü r die trafverfolgungsbchör den. Denn wer mithöre, um Befehle auszuführen, kann möglicherweise auch reproduzieren und quasi als Zeuge in einem Ve rfahren »aus agcn«. So kolportierte die deutsche Presse einen Rechtsstreit im amerikanischen Arkansas im November 20 15, als mehrere Personen gemeinsam einen Abend mit Alkohol und Drogen verbracht hatten und am nädmen Morgen Einer tot im Whirlpool lag. Die ermitteln den ßeam ten vermuteten, dass das Amazon Echo in der Ta t nacht aktiv war und prachaufaeichnungen oder Daten mit relevanten In form, tionen fü r die achverhalrsaufklärung auf Amazon ervcrn lagern könnten. Sie forderren Amazon zur Herausgabe der Daten cid r eines Tra nskriprs heraus.3 Ama zon v rweig rte dies zun:kh 1. Als der ßesclm l.digte die arcn freigab und Amazon in einem ei ge 11en rarement seine Rechtsposition dargelegt hatte, erhielten die Strafver folgungsbehörden Zugang. 5 Seit Herbst 20 16 ist Amazons Alexa bereits in Deutschland erhältlich. Auch andere Her steller bieten jetzt digitale Assistenten in ihrem Ve rkaufssor timent an. Wie werden deutsche trafermicrler agieren, wenn das Haus mithören kann? Für eine erste Antwort auf diese Frage wird im Folgenden ein Szenario unserer digitali-StV 10 • 2018 sierren Wohnzukunfc und Schlaglichter auf den mögli hen Zugriff von crafver. ft lgungsbehördcn auf dadurch gencri r cc Daten gezeichnet. Das jüng.rc eingeführte Beweisverbot, § 1 00d SrPO, diene anschliessend als Folie für eine kurze Diskussion der Beweisverbote im digitalen Zeitalter: Grund zur Hoffnung oder nur leere Ve rsprechen? B. Unsere digitale Zukunft: Die Wohnung hört und denkt mit Unsere Lebenswclr wird in ra ancem Te mpo cligicalisierr. Aud1 im privnten Heim werden einzelne Apparate s hncll den We g in esamtkonzepre finden. Die neuest lnregrarion der digira.lcn prachassistentc11 in ein »Kogni Home« deurer bcreü den Weg an. 6
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG eBooks, 2016
Ein Grundanliegen rechtlicher Regelung ist die möglichst klare Zuweisung von Verantwortung. Zumin... more Ein Grundanliegen rechtlicher Regelung ist die möglichst klare Zuweisung von Verantwortung. Zumindest wer Schuld an der Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen trägt, muss diesen Schaden in der Regel kompensieren. Dadurch wird unseren Gerechtigkeits-Intuitionen genüge getan und es sollen rechtlich geschützte Interessen langfristig vor Beeinträchtigung bewahrt werden. Die Zuweisung von Verantwortung erscheint in der Regel problemlos, wenn ein Mensch für eine eigene Handlung in Anspruch genommen wird. Schwieriger ist die Verantwortungszuweisung etwa beim Zusammenwirken mehrerer, bei arbeitsteiligem Tätigwerden oder in Wertschöpfungsketten, in denen unterschiedliche Leistungen erbracht werden. Bei bedeutsamen technologischen Innovationen oder neuen Formen der Arbeitsteilung oder gesellschaftlichen Veränderungen wird deshalb die rechtliche Verantwortlichkeit oftmals in Frage gestellt und den Umständen entsprechend neu definiert. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Einsatz sog. Intelligenter Agenten, also mehr oder weniger komplexer Datenverarbeitungssysteme, die Informationen aus ihrer Umgebung selbständig aufnehmen, verarbeiten und ohne weitere Einflussnahme des Menschen reagieren, um die ihnen vorgegebene Aufgabe zu erfüllen. Die massenhafte Nutzung von software-Agenten im Internet und die Vision eines selbstfahrenden Autos hat die Diskussion um die Verantwortung für solche Roboter entfacht. Viele der hier ins Feld geführten Argumente erscheinen nicht neu, sondern erinnern in gewisser Weise an ein bekanntes Beispiel für eine historisch überholte Verantwortungszuweisung beim Einsatz von Arbeitstieren oder die Wertschöpfungskette mit Hilfe von Sklaven in der Antike. Wer trug im alten Rom die Verantwortung, wenn Zugtiere durchgingen und Sachschaden anrichteten oder wenn ein als Ingenieur eingesetzter Sklave bei der Konstruktion einer Brücke einen Fehler in der Statik verursachte, der zum Ein-A.
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG eBooks, 2016
Wenn Autos hochautomatisiert fahren, steigen Sicherheit und Komfort." So titelten Zeitungen schon... more Wenn Autos hochautomatisiert fahren, steigen Sicherheit und Komfort." So titelten Zeitungen schon vor Jahren. 1 Seither wurde die Automatisierung von Autos beachtlich weiter entwickelt. Heute können Autopiloten anstelle des Fahrers eigenhändig Fahrzeuge in Standard-und auch durch komplexe Verkehrssituationen steuern, auf der Basis einer selbständigen Auswertung von Umgebungsdaten. 2 Der Moment scheint greifbar, in dem man sich müde im Fahrersitz zurücklehnen darf und vom Fahrer zum Passagier wird. Nachdem im Mai 2016 ein Autofahrer in Florida, USA, tödlich verunglückte, als sein durch den Autopiloten gesteuertes Fahrzeug, möglicherweise mit erhöhter Geschwindigkeit, ungebremst mit dem (weissen) Anhänger eines Lastwagens kollidierte, trat eine gewisse Ernüchterung ein. Man diskutierte -auf einer schmalen Tatsachenbasis -mögliche Ursachen und Implikationen: Hatte der Autopilot den Anhänger aufgrund des Farbspektrums und des problematischen Kontrasts mit dem Sonnenhimmel nicht erkannt und deshalb nicht abgebremst? Sollte hochautomatisiertes Fahren nicht erlaubt werden? Der Unfall veranlasste die National Highway Safety Traffic Administration (NSTHA) zu einer Untersuchung des Autopilotsystems und entzündete eine weltweite Debatte über Sorgfaltspflichten beim hochautomatisierten Fahren -auf Seiten der Fahrer, der Hersteller und anderer Verkehrsteilnehmer. Nach Angaben des Herstellers handelte es sich um den ersten tödlichen Unfall auf 130 Millionen durch Autopiloten zurückgelegten Meilen, während sich bei Autofahrten mit menschlichen Fahrern nach aktuellen Schätzungen auf 94 Millionen Mei-A.
The Council, acting in accordance with a special legislative procedure, shall lay down the condit... more The Council, acting in accordance with a special legislative procedure, shall lay down the conditions and limitations under which the competent authorities of the Member States referred to in Articles 82 and 8 7 may operate in the territory of another Member State in liaison and in agreement with the authorities of that State. The Council shall act unanimously after consulting the European Parliament.'
The fact that robots, especially self-driving cars, have become part of our daily lives raises no... more The fact that robots, especially self-driving cars, have become part of our daily lives raises novel issues in criminal law. Robots can malfunction and cause serious harm. But as things stand today, they are not suitable recipients of criminal punishment, mainly because they cannot conceive of themselves as morally responsible agents and because they cannot understand the concept of retributive punishment. Humans who produce, program, market and employ robots are subject to criminal liability for intentional crime if they knowingly use a robot to cause harm to others. A person who allows a self-teaching robot to interact with humans can foresee that the robot might get out of control and cause harm. This fact alone may give rise to negligence liability. In light of the overall social benefits associated with the use of many of today's robots, however, the authors argue in favor of limiting the criminal liability of operators to situations where they neglect to undertake reasonable measures to control the risks emanating from robots.
Das Kraftfahrzeug hat im vergangenen Jahrhundert als »Kutsche ohne Pferd« unser Straßenbild und d... more Das Kraftfahrzeug hat im vergangenen Jahrhundert als »Kutsche ohne Pferd« unser Straßenbild und die Automobilität des Einzelnen revolutioniert; es hat unsere Städte und Landschaften ebenso verändert wie unsere Wirtschaft und unser Recht. Heute löst die Vision einer »Kutsche ohne Kutscher« neue Überlegungen zu Risiko und rechtlicher Verantwortung aus. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer zunehmenden Automatisierung von Fahrvorgängen, welche allmählich die Kontrolle der Autofahrt vom Fahrer zum Auto verschiebt. 1 Wird diese anvisierte »Revolution der Automobilität« 2 Realität, werden sich unsere Städte und Landschaften, unsere Wirtschaft und auch unser Rechtsdenken erneut verändern. 3 Gegenstand der folgenden Abhandlung ist die Frage, ob das hochautomatisierte Autofahren bzw. das autonome Autofahren Anlass gibt, traditionelle Instrumente der Verantwortungszuweisung für Schäden aus Verkehrsunfällen zu ändern oder zu ergänzen, um die Haftungsfrage im Straßenverkehr adäquat zu regeln. Noch sind viele rechtstatsächliche Rahmenbedingungen offen, etwa ob in den kommenden Jahren Autos auf öffentlichen Straßen tatsächlich vollständig ohne Fahrer auskommen werden ob die künftige Autotechnik weitgehend auf »machine learning« basieren wird oder auf klassischer Programmierung. Klar ist bereits, dass Autounfälle durch die Automatisierung des Verkehrs erheblich verringert, aber nicht ganz ausgeschlossen werden können. 4 Wer künftig für einen Unfall als verantwortlich angesehen wird, dürfte unter anderem von Technik und Vermarktung abhängen, 5 und lässt sich ohne Kenntnis der künftigen technischen und wirtschaftlichen Eckpunkte nicht endgültig vorhersagen. Gleichwohl müssen Abwägungen zur rechtlichen Verantwortung bereits im Grundsatz geklärt sein, bevor autonome Autos auf öffentlichen Straßen fahren, damit für alle fassbar ist, wer unter welchen Voraussetzungen in der Verantwortung steht. Nach einer langen Zeit, in der die Kutsche ohne Pferd unsere Realität geprägt hat, aber Rechtsdenken aus der Tierhalterhaftung fortgeführt wurde, scheint nun die Zeit der Kutsche ohne Kutscher angebrochen. Es stellt sich damit die Frage, ob traditionelle Haftungskonzepte beibehalten werden können. 6
While the classic approach to transnational law provides a valuable tool for identifying the lega... more While the classic approach to transnational law provides a valuable tool for identifying the legal frameworks governing transborder occurrences, it falls short of covering all relevant aspects of transnational criminal law (TCL). This article argues that criminal lawunlike other areas of lawis fundamentally a state-oriented concept, leading to unique problems when implemented across state borders, especially for the individual facing penal power. A theoretical concept of TCL must therefore not only map extensions of state powers from high above, but also look for the individual's position in the possibly overlapping normative orders on the ground. The current predominant bird's-eye view must be modified according to the worm's-eye view. In doing so, the specific features and resulting problems of TCL will emerge. From this modified point of view, a main challenge is the establishment of a globally recognised coordination scheme, which will protect the legal position of individualsparticularly defendantsaffected by states exercising their ius puniendi across borders.
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG eBooks, 2010
200 Jahre Code d'instruction criminelle -Le Bicentenaire du Code d'instruction criminelle 0 Nomos... more 200 Jahre Code d'instruction criminelle -Le Bicentenaire du Code d'instruction criminelle 0 Nomos Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar.
Criminal proof is unique, in that it must be able to account for the justification of both: accur... more Criminal proof is unique, in that it must be able to account for the justification of both: accurate fact-finding and a fair trial. This is Sarah Summers' main message in her article on the epistemic ambitions of the criminal trial, which focusses on belief as a sort of proxy for societal acceptance of truth as a set of facts established by compliance to procedural rules. This commentary tests her finding by scrutinizing whether it is conceivable that robots, complying to all rules, assist in fact-finding with a specific form of legal belief based on a sophisticated probability weighting opaque to humans. The result is in accordance with Sarah Summers: as long as robots cannot explain their beliefs, any criminal proof based on them flounders as it can neither be part of a fair trial nor ensure acceptance in the existing institutional framework.
adaptation, distribution and reproduction in any medium or format, as long as you give appropriat... more adaptation, distribution and reproduction in any medium or format, as long as you give appropriate credit to the original author(s) and the source, provide a link to the Creative Commons license and indicate if changes were made. The images or other third party material in this book are included in the book's Creative Commons license, unless indicated otherwise in a credit line to the material. If material is not included in the book's Creative Commons license and your intended use is not permitted by statutory regulation or exceeds the permitted use, you will need to obtain permission directly from the copyright holder. The use of general descriptive names, registered names, trademarks, service marks, etc. in this publication does not imply, even in the absence of a specific statement, that such names are exempt from the relevant protective laws and regulations and therefore free for general use. The publisher, the authors and the editors are safe to assume that the advice and information in this book are believed to be true and accurate at the date of publication. Neither the publisher nor the authors or the editors give a warranty, express or implied, with respect to the material contained herein or for any errors or omissions that may have been made. The publisher remains neutral with regard to jurisdictional claims in published maps and institutional affiliations.
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Jan 27, 2003
Im Dezember 2001 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (EG) ein" Grünbuch zum strafr... more Im Dezember 2001 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (EG) ein" Grünbuch zum strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft" 1 vorgelegt. In diesem Diskussionspapier entwickelt sie ihr Konzept für eine supranationale EG-Strafverfolgungsbehörde. Dazu gehören auch Regelungsvorschläge für die Übermittlung strafprozessualer Beweismittel von einem Mitgliedstaat in einen anderen. Der Inhalt dieser Vorschläge und der ausdrückliche Wunsch der Kommission nach einer öffentlichen Diskussion geben Anlass, zu diesem Thema Stellung zu nehmen 2 . Die Konsequenz einer Umsetzung der im Grünbuch unterbreiteten Vorschriften für einen grenzüberschreitenden Beweistransfer wäre die Institutionalisierung eines "europaweit verkehrsfähigen Beweises" im Strafverfah-ren3. Dieses Konzept entspricht den rechtspolitischen Forderungen nach einer verstärkten gegenseitigen Anerkennung strafprozessualer Maßnahmen und Entscheidungen in der EU, die-neben der EG-Kommission-auch von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vorgebracht werden 4 und die sich eng an die anerkannte Dogmatik des Europäischen Gemeinschaftsrechts im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit anlehnen. Eine Analyse des Vorschlags zeigt aber, dass das vorgelegte Konzept für einen europaweit verwertbaren strafprozessualen Beweis die grundlegendein allen nationalen Rechtsordnungen gleiche -Funktion des Beweises im Strafverfahren nicht 4 Grünbuch zum strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, KOM (2001) 715 endgültig, im Folgenden: Grünbuch. Stellungnahmen können unter <http:/ /www.europa.eu.int/ comm/ ati_fraud/green_ paper/index_en.html> abgerufen werden; siehe auch
Bringt das digitale Zeitalter neue Chancen? Ursula Nelles hat sich stets für praktisch spürbare F... more Bringt das digitale Zeitalter neue Chancen? Ursula Nelles hat sich stets für praktisch spürbare Fortschritte im Kampf gegen Gewalt an Frauen engagiert. Im Jahr 2000 erklärte die UN-Vollversammlung das Datum ihres Geburtstags zum jährlich wiederkehrenden International Day for the Elimination of Violence against Women 1 und lud alle (Regierungen, Nichtregierungsorganisationen, Forschende, Zivilgesellschaft) ein, an diesem Tag über Wege für eine Eliminierung der Gewalt gegen Frauen nachzudenken. Am Kolloquium zum 70. Geburtstags von Ursula Nelles bringen wir diese Anliegen zusammen und beleuchten neue Wege zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen aus der besonderen Perspektive von Ursula Nelles wenn wir fragen: Wie kann Strafrechtspflege -und dazu gehörende Bereiche -sinnvoll für eine Elimination der Gewalt an Frauen eingesetzt werden? Anlass gibt es genug, denn zurzeit geht eine (neue) Welle von Aufmerksamkeit gegenüber Fällen von Gewalt gegen Frauen durch viele Länder, gleichzeitig bietet die voranschreitende Digitalisierung neue Möglichkeiten. Nachdem im Dezember 2019 in der Schweiz bekannt wurde, dass im vorangegangenen Jahr 24 Frauen bei häuslicher Gewalt ums Leben gekommen und 52 Frauen Opfer einer versuchten Tötung wurden, schlug die Justizministerin Karin Keller-Sutter vor, bei einem Kontaktverbot auch die Opfer mit einem Tracker auszurüsten. 2 Gefährdete Frauen sollten durch das Gerät gewarnt werden, wenn ein potenzieller Täter in ihre Nähe kommt und damit die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig zu reagieren -sich in Sicherheit zu bringen und nötigenfalls die Polizei zu rufen. Dieser Vorschlag, der moderne Technologie in den Dienst des Gewaltschutzes gegen Frauen stellen will, traf unter anderem im Dachverband der Schweizer Frauenhäuser auf keine Gegenliebe: Man befürchtet, dass damit die Verantwortung für Schutz vor Gewalt den Frauen überbürdet würde: "Wenn es blinkt oder piepst, ist die Frau dafür verantwortlich, sich in Sicherheit zu bringen. Eigentlich wäre dafür der Staat zuständig. ", wird Marlies Haller im Schweizer Fernsehen zitiert. 3 Ähnliche Rückmeldungen kamen etwa von den Frauen-Nottelefonen. Hier machte man auf die Störungsanfälligkeit der einsetzbaren Systeme und auf eine konstante Verbindung zwischen einem bereits gewalttätig Gewordenen und dem Opfer über GPS aufmerksam (zumal diese Geräte auch gehackt werden können). "Das ist eine eher belastende Situation. Wir stellen stark infrage, wie hoch der Nutzen solcher Tracker sein würde.", wird etwa Doris Binda zitiert. 4 Diese und viele andere Diskussionen geben Anlass einmal die Frage zu stellen: Bietet die Digitalisierung neue Möglichkeiten im Kampf gegen Gewalt an Frauen und wenn ja, wer wird -nach realistischer Einschätzung -den Preis für die Nutzung dieser Möglichkeiten bezahlen? 1 UN Resolution A/RES/54/1347 February 2000. 2 NZZ online vom 27.12.2019. 3 Die Warngeräte liefern Chancen -aber auch Risiken, erhältlich im Internet: <httpshaeuslicher-gewalt-die-warngeraete-liefern-chancen-aber-auch-risiken> (Zugriff: 27.12.2019). 4 Ebd.
Beweisrechtshilfe auch nachträglich ein Verwertungsverbot ausgesprochen werden können, etwa in Fä... more Beweisrechtshilfe auch nachträglich ein Verwertungsverbot ausgesprochen werden können, etwa in Fällen, in denen ein Staat einen anderen über die wahren Absichten bei einem Rechtshilfeersuchens täuscht? Diese Frage hat der BGH in einer Revisionsentscheidung betreffend die Ver-urteilung früherer Thyssen-Manager in dem Komplex um die Exporte von Fuchs-Transportpanzern durch den Thyssenkonzern gestreift. 1 Das Gericht hat damit auf ein Problem hingewiesen, das bisher in der Rechtshilfeliteratur vernachlässigt 1 BGH NJW 2007, 853 (teilweise veröffentlicht)= NStZ 2007, 345 (teilweise veröffentlicht) mit Anmerkung von Lagodny.
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Papers by Sabine Gless